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Jetzt kostenlos Mitglied werdenNach der klaren Entscheidung des Landgerichts Hamburg, dass die Betreiber eines kommerziellen Buchungsportals für die Richtigkeit der von ihm verbreiteten Erfahrungsberichte haften, erklärt Oliver Winter, General Manager von A&O HOTELS and HOSTELS: „Wir freuen uns über dieses Urteil der Wettbewerbskammer Hamburg, da HolidayCheck unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit im Web 2.0 ein knallhartes Geschäft zu Lasten Dritter gemacht hat.
Zukünftig ist das Herabsetzen eines Mitbewerbers durch falsche Tatsachenbehauptungen auf einem in die Webseite integrierten Bewertungsportal und damit die Irreführung der Gäste so nicht mehr möglich“.
Hintergrund der Klage waren verschiedene für A&O geschäftsschädigende Behauptungen Dritter, die auf dem Bewertungsportal von HolidayCheck verbreitet wurden und laut dessen Betreiber unabhängig von seinem Buchungsgeschäft gelaufen seien.
Dies sahen A&O und das Landgericht Hamburg anders: „HolidayCheck ist als Verkäufer von Übernachtungsleistungen unserer direkter Mitbewerber. Aus diesem Grund hat er alles zu unterlassen, das einen freien Wettbewerb einschränkt – hierzu gehört auch die Verbreitung von Unwahrheiten über Konkurrenten.
Nach diesem Urteil haben wir und alle anderen Hoteliers den Anspruch auf Unterlassung – dies ist ein klarer Sieg der Wettbewerbsfreiheit und letztendlich auch für die Kunden“, erklärt Oliver Winter. Eine umfangreichere Pressemitteilung der Kanzlei Harms-Ziegler kann über A&O angefordert werden.
Weitere Informationen zu A&O finden interessierte Leserinnen und Leser unter www.aohostels.com und unter Free Call 0800 – 222 67 14.
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